Gesundheitsabgabe: Warum die Systemfrage entscheidend bleibt

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung steht erneut im Zentrum der politischen Debatte. Mit dem Vorschlag einer „Gesundheitsabgabe“ auf Mieteinnahmen und Kapitalerträge greift die SPD ein seit Jahren bekanntes Problem auf: Die Lasten der Gesundheitsfinanzierung ruhen bislang vor allem auf Löhnen und Gehältern, während andere Einkommensarten bislang weitgehend außen vor bleiben.

In seinem aktuellen Kommentar für Surplus begrüßt unser Senior Expert Ulrich Schneider dieses Signal grundsätzlich. Denn es ist, so seine Analyse, eine notwendige Anerkenntnis: Unser Volksvermögen besteht längst nicht nur aus Arbeitseinkommen, sondern zu erheblichen Teilen auch aus Unternehmensgewinnen und Vermögenseinkünften. Eine solidarische Finanzierung des Gesundheitssystems kann diese Realität nicht dauerhaft ignorieren.

Gleichzeitig zeigt Schneider aber sehr klar die Grenzen des SPD-Vorschlags auf. Der entscheidende Punkt ist die Beitragsbemessungsgrenze: Einkommen oberhalb dieser Grenze werden in der gesetzlichen Krankenversicherung bislang nicht verbeitragt. Wer über nennenswerte Kapital- oder Mieteinkünfte verfügt, liegt mit seinem Gesamteinkommen in der Regel ohnehin darüber. „Selbst wenn Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen künftig grundsätzlich berücksichtigt würden, würden sie keinen Cent mehr abführen. Es bliebe beim frommen Grundsatz, mehr nicht“, so Schneider. Schon 2023 hat das Ifo-Institut vorgerechnet, dass die Einbeziehung von Kapitaleinkünften das Beitragsaufkommen der GKV nur um rund 3,2 Prozent erhöhen würde, also um gut fünf Milliarden Euro. Angesichts der absehbaren Milliardenlücken in Kranken- und Pflegeversicherung ist das, so Schneider, „alles andere als ein Gamechanger“.

Ohne eine spürbare Erhöhung und perspektivische Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze ergebe die Einbeziehung von Kapitaleinkünften schlicht keinen wirklichen Sinn. Die eigentliche Systemfrage liegt daher tiefer, argumentiert Schneider: „Konsequent zu Ende gedacht, müsste das Nebeneinander von Gesetzlicher und privater Krankenversicherung zugunsten einer echten Bürgerversicherung beendet werden.“ Das allerdings wüssten auch die Fachleute der SPD, die mit ihrem Vorschlag einer zweckgebundenen Abgabe die strukturellen Widersprüche des Systems umgehen wollen.

Oder wie Schneider es pointiert formuliert:

„Was als reformerische ‚Verbeitragung‘ von Vermögenseinkünften diskutiert wird, klingt bei genauerem Hinhören eher nach einer ganz profanen zweckgebundenen Abgabe, die neben das Beitragssystem gestellt wird. Dieses bleibt mit seinen Ungerechtigkeiten und Unzulänglichkeiten unverändert . Anbau statt Umbau sozusagen, unübersichtlich und wenig solide.“

Das mag politisch anschlussfähig sein, doch eine strukturelle Grundsatzreform sähe anders aus.

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