Neutralität ist keine Sprachlosigkeit

Wie politisch dürfen gemeinnützige Organisationen sein und was ist eigentlich wirklich verboten? Werner Hesse, Senior Expert bei GKS Consult, plädiert für einen nüchternen Blick auf die Debatte: Gemeinnützigkeit ist kein Maulkorb, Neutralität keine Sprachlosigkeit. Organisationen, die ihren Zweck ernst nehmen, dürfen – und sollten – ihn auch öffentlich vertreten.

Von Werner Hesse

Die Debatte um die politische Neutralität gemeinnütziger Organisationen hat zuletzt spürbar an Schärfe gewonnen. Kürzungen bei Demokratieförderprogrammen und politische Angriffe auf zivilgesellschaftliches Engagement verstärken die Verunsicherung. Spätestens seit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Fall Attac und den zahlreichen parlamentarischen Anfragen zum politischen Engagement zivilgesellschaftlicher Organisationen ist die Verunsicherung spürbar gewachsen.

Manche Organisationen reagieren darauf mit Vorsicht. Andere mit Rückzug. Wieder andere mit sprachlicher Selbstdisziplinierung.

Dabei lohnt ein nüchterner Blick.

Gemeinnützigkeit ist kein Maulkorb

Das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Gemeinnützigkeit von Attac wird häufig verkürzt wiedergegeben (BFH-Urteil zur Gemeinnützigkeit von Attac, 2019). Es wird suggeriert, politische Betätigung sei für gemeinnützige Organisationen grundsätzlich riskant. Das ist so nicht richtig.

Gemeinnützige Organisationen verfolgen einen spezifischen, im Gesetz definierten Zweck – etwa die Förderung von Jugendhilfe, Altenhilfe, Kultur, Sport oder Bildung. Um diesen Zweck wirksam zu erreichen, dürfen und müssen sie sich auch politisch äußern.

Wer Altenhilfe betreibt, darf sich zu pflegepolitischen Fragen äußern. Wer Jugendhilfe organisiert, darf auf bildungs- und sozialpolitische Fehlentwicklungen hinweisen. Wer sich gegen Rassismus engagiert, darf rassistische Tendenzen benennen.

Das ist keine Grenzüberschreitung, sondern Ausdruck verantwortlicher Zweckverfolgung.

Was das Urteil klarstellt: Gemeinnützigkeit setzt voraus, dass politische Aktivitäten dem satzungsmäßigen Zweck dienen. Nicht zulässig ist eine dauerhafte, allgemeine politische Tätigkeit ohne konkreten Bezug zu einem gemeinnützigen Zweck. Genau daran scheiterte Attac.

Neutralität heißt nicht Sprachlosigkeit

Der Begriff der Neutralität wird häufig missverstanden. Gemeint ist in erster Linie parteipolitische Neutralität. Gemeinnützige Organisationen sollen keine Wahlkampforganisationen sein. Sie sind keine Parteigliederungen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass sie inhaltlich neutral sein müssen.

Eine Organisation, die einen klar definierten Zweck verfolgt, kann gar nicht neutral sein. Sie setzt sich für etwas ein. Sie fördert ein bestimmtes Anliegen. Sie vertritt Interessen, im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags.

Dazu gehört auch Transparenz.

Wenn eine Organisation im Rahmen von Wahlprüfsteinen feststellt, dass ihr Anliegen in einem Parteiprogramm besonders berücksichtigt wird – oder in einem anderen Programm kaum vorkommt –, dann ist es legitim, das zu benennen. Das ist keine parteipolitische Parteinahme, sondern eine sachbezogene Analyse.

Auch gelegentliche Stellungnahmen zu allgemeinpolitisch bedeutsamen Fragen sind zulässig, sofern sie nicht zum dauerhaften Hauptzweck werden. Ein Sportverein darf sich gegen Rassismus positionieren. Eine kulturelle Einrichtung darf sich zu Fragen der Demokratie äußern.

Neutralität heißt nicht Sprachlosigkeit.

Zwischen Angst und Verantwortung

In der aktuellen Debatte ist viel Verunsicherung zu beobachten. Manche Organisationen befürchten, durch klare Positionierungen ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. Gerade wenn zivilgesellschaftliche Arbeit spürbar unter Druck gesetzt wird, ist diese Zurückhaltung mitunter verständlich und doch strategisch auch riskant. 

Natürlich muss jede Organisation für sich entscheiden, wo sie ihren Schwerpunkt setzt: in der Dienstleistung, in der Mittelbeschaffung, in der fachlichen Arbeit oder in der politischen Interessenvertretung. Es gibt keine allgemeingültige Prioritätenliste.

Aber politische Arbeit gehört grundsätzlich dazu.

Wer einen Zweck verfolgt, muss auch benennen dürfen, wo dieser Zweck gefördert oder gefährdet wird. Andernfalls wird der eigene Auftrag entkernt.

Sich in dieser Debatte nicht ins Boxhorn jagen zu lassen, ist daher ein Gebot der Selbstvergewisserung.

Haltung als Führungsaufgabe

Diese Frage berührt nicht nur das Gemeinnützigkeitsrecht, sondern auch Führung.

Führungskräfte in Organisationen – ob gemeinnützig oder nicht – sollten eine klare Haltung zu gesellschaftlichen Fragen haben. Mitarbeitende wollen wissen, mit wem sie es zu tun haben. Haltung bedeutet nicht, dass alle diese Position teilen müssen. Aber sie schafft Orientierung.

Klarheit ist in Organisationen ohnehin ein zentraler Erfolgsfaktor: Klarheit über Ziele, Klarheit über Zuständigkeiten, Klarheit über Werte.

Regelwerke, Leitbilder und Vereinbarungen können dabei helfen. Sie sind Leitplanken. Aber sie ersetzen nicht die persönliche Verantwortung, Entscheidungen zu treffen und sie zu vertreten.

Verantwortung statt Reflex

Die Herausforderungen für soziale Organisationen sind vielfältig: Generationswechsel, Fachkräftemangel, Digitalisierung, gesellschaftliche Polarisierung. In solchen Zeiten ist hektischer Aktionismus selten hilfreich.

Wichtiger ist es, die eigene Situation sorgfältig zu analysieren, Ziele zu definieren und realistische Schritte zu planen. Auch in der Frage politischer Positionierung gilt: nicht reflexhaft reagieren, sondern begründet entscheiden.

Gemeinnützigkeit ist kein Maulkorb.
Neutralität ist keine Sprachlosigkeit.
Und Verantwortung endet nicht an der Schwelle politischer Debatten.

Gerade in Zeiten politischer Zuspitzung gilt: Organisationen, die ihren Zweck ernst nehmen, dürfen – und sollten – ihn auch öffentlich verteidigen.


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